G 26
Wir führen Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 Atemschutz (I, II und III) durch.
Das Tragen von Atemschutz, insbesondere "schwerem Atemschutz" stellt eine nicht zu unterschätzende Anforderung an die körperliche und geistige Fitness dar. Atemschutzgeräteträger müssen deshalb in bestimmten Abständen arbeitsmedizinisch untersucht werden.
Sinn und Zweck dieser Untersuchungen hat Herr Kollege Folkert Grothusmann, Kreisfeuerwehrarzt, in einem lesenswerten Artikel beschrieben. Es geht ihm insbesondere darum klarzustellen, dass die Nichtzulassung zum Tragen von schwerem Atemschutz keineswegs ehrenrührig ist, sondern Selbstschutz und Kameradenschutz.
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Der neu gefasste Grundsatz G26.3 schreibt unter anderem die Untersuchung bestimmter Leberwerte vor. Das hat teilweise zu Irritationen geführt. So mancher Kommandant hegt die Befürchtung, diese Untersuchung würde reihenweise Kameraden aussieben. Darum aber geht es nicht.
In erster Linie dient die Untersuchung, die eine Vorsorgeuntersuchung darstellt, der Beratung der AGT. Die Leber erfüllt als zentrales Stoffwechselorgan vielfältige Aufgaben. Sie ist enorm "leidensfähig" und kann sich an viele Lebensweisen anpassen, aber alles hat seine Grenzen. Sind diese Grenzen überschritten, dann sinken die Herz-Kreislauf-Belastbarkeit und die Konzentrationsfähigkeit. Und genau darum geht es, sind Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt, wird es unter schwerem Atemschutz gefährlich - nicht nur für den AGT sondern auch für die Kameraden.
Labor:
Die erforderlichen Laboruntersuchungen können wir in unserem Akutlabor sofort durchführen, ein zweiter Termin entfällt.