Untauglich, was nun?
Nach JAR bedeutet "untauglich" noch nicht "endgültig untauglich". In vielen Fällen kann eine Tauglichkeit erreicht werden, gegebenenfalls mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen. Hierzu gibt es ein Überprüfungsverfahren, das in § 24 c der LuftVZO festgelegt ist. Man spricht auch von einem REV-Verfahren. Jeder Fliegerarzt möchte, dass Sie Ihr Medical bekommen. Wie läuft das ab?
Überprüfungsverfahren für Tauglichkeit Klasse 1
Liegt ein JAR-FCL3 Problem vor, dann muss der Fliegerarzt die Untauglichkeit mit dem Formular "Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis" bescheinigen. Diese Mitteilung ist die Voraussetzung zur Überprüfung durch ein AMC.
Im Überprüfungsverfahren nach § 24 (c) LuftVZO gelten erweiterte medizinische Tauglichkeitsgrenzen.Der Bewerber kann nun schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Dazu wendet sich an ein AMC seiner Wahl und lässt seine Tauglichkeit dort überprüfen. Das AMC kann bei positiver Befundung die Tauglichkeit erteilen, eventuell mit Auflagen.
Überprüfungsverfahren für die Tauglichkeit nach Klasse 2
Liegt ein JAR-FCL3 Problem vor, dann muss der Fliegerarzt die Untauglichkeit mit dem Formular "Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis" bescheinigen. Diese Mitteilung ist die Voraussetzung zur Überprüfung durch einen Fliegerarzt der Klasse 1 oder ein AMC.
Im Überprüfungsverfahren nach § 24 (c) LuftVZO gelten erweiterte medizinische Tauglichkeitsgrenzen.
Der Bewerber kann schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen, entweder direkt bei seinem Fliegerarzt Klasse 1, oder bei einem anderen Fliegerarzt Klasse 1, oder bei einem AMC seiner Wahl. Der Fliegerarzt Klasse 1 oder das AMC wird bei positiver Befundung die Tauglichkeit erteilen. Er können Auflagen erteilt werden.