Untauglich, was nun?

Nach JAR bedeutet "untauglich" noch nicht "endgültig untauglich". In vielen Fällen kann eine Tauglichkeit erreicht werden, gegebenenfalls mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen. Hierzu gibt es ein Überprüfungsverfahren, das in § 24 c der LuftVZO festgelegt ist. Man spricht auch von einem REV-Verfahren. Jeder Fliegerarzt möchte, dass Sie Ihr Medical bekommen. Wie läuft das ab?

 

Überprüfungsverfahren für Tauglichkeit Klasse 1

Stellt der Fliegerarzt ein JAR-FCL3 Problem fest, dann muss er das Formular
"Mitteilung über die Verweigerung der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" ausstellen,
falls seiner Meinung nach dieses Problem auf Grundlage der Anhänge zu JAR-FCL 3 überprüfbar ist.

Falls der Fliegerarzt das medizinische Problem nicht für überprüfbar hält, stellt er das Formular
"Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis" aus.

Der Bewerber kann nun schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen.
Dazu wendet sich an ein AMC seiner Wahl und lässt seine Tauglichkeit dort überprüfen.
Das AMC kann bei positiver Befundung die Tauglichkeit erteilen.

 

Überprüfungsverfahren für die Tauglichkeit nach Klasse 2

Stellt der Fliegerarzt ein JAR-FCL3 Problem fest, dann muss er das Formular
"Mitteilung über die Verweigerung der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses" ausstellen,
falls seiner Meinung nach dieses Problem auf Grundlage der Anhänge zu JAR-FCL 3 überprüfbar ist.

Falls der Fliegerarzt das medizinische Problem nicht für überprüfbar hält, stellt er das Formular
"Mitteilung über die Untauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis" aus.

Der Bewerber kann schriftlich eine Überprüfung der Entscheidung beantragen,
entweder direkt bei seinem Fliegerarzt Klasse 1, oder bei einem anderen Fliegerarzt Klasse 1,
oder bei einem AMC seiner Wahl. Der Fliegerarzt Klasse 1 oder das AMC kann bei positiver Befundung die Tauglichkeit erteilen.