Das Medical
Tauglichkeitsklasse 1 (für alle Berufspiloten)
- Flugzeugführer (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Freiballonführer gewerblich
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder
Tauglichkeitsklasse 2 (für Privatpiloten)
- Flugzeugführer (PPL)
- Führer von Hubschraubern (PPL)
- Ultraleichtpiloten
- Freiballonführer privat
- Luftsportgeräteführer
- Fallschirmspringer
Die Gültigkeitsdauer ist in § 24 LuftVZO geregelt:
Klasse 1
bis zum 60. Jahr 12 Monate (Ausnahme single pilot operation: 6 Monate)
nach dem 60. Jahr 6 MonateKlasse 2
bis zum 40. Jahr 60 Monate,
bis zum 60. Jahr 24 Monate,
danach 12 Monate.Nachuntersuchungen können maximal 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass die nächste Gültigkeitsdauer verringert wird.
Hinweis: Ohne gültiges Medical, keine gültige Lizenz. Die Lizenz wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde zwar für mehrere Jahre ausgestellt, muss aber mit den nach JAR vorgeschriebenen Flugstunden und Checkflügen gültig erhalten werden um nicht zu verfallen. Bei Ablauf der Lizenz wird von der Behörde auf Antrag eine neue Lizenz ausgestellt. Der Antrag solle mindesten drei Monate vor Ablauf bei der zuständigen Stelle gestellt werden.