Das Medical

Tauglichkeitsklasse 1 (für alle Berufspiloten)

Tauglichkeitsklasse 2 (für Privatpiloten)

Die Gültigkeitsdauer ist in § 24 LuftVZO geregelt:

Klasse 1
bis zum 60. Jahr 12 Monate (Ausnahme single pilot operation: 6 Monate)
nach dem 60. Jahr 6 Monate

Klasse 2
bis zum 40. Jahr 60 Monate,
bis zum 60. Jahr 24 Monate,
danach 12 Monate.

Nachuntersuchungen können maximal 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass die nächste Gültigkeitsdauer verringert wird.

Hinweis: Ohne gültiges Medical, keine gültige Lizenz. Die Lizenz wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde zwar für mehrere Jahre ausgestellt, muss aber mit den nach JAR vorgeschriebenen Flugstunden und Checkflügen gültig erhalten werden um nicht zu verfallen. Bei Ablauf der Lizenz wird von der Behörde auf Antrag eine neue Lizenz ausgestellt. Der Antrag solle mindesten drei Monate vor Ablauf bei der zuständigen Stelle gestellt werden.